
Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im Völkerrecht Verwendung. Gegenbegriff ist das ius dispositivum (nachgiebiges Recht). == Bedeutung im Völkerr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_cogens

(lat.) 'zwingendes Recht'. In der Regel gilt für das deutsche Recht die Vertragsfreiheit. Allerdings existieren Rechtsnormen, die nicht durch Parteivereinbarungen geändert werden können.
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